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ALLGEMEINES
ZIVILRECHT

Das allgemeine Zivilrecht hat seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch und begegnet jedem im Alltag, vom Autokauf bis zur Rückgabe einer Ware. Es regelt auch, was gilt, wenn eine Sache mangelhaft ist: Gewährleistung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.

Weshalb Mandanten kommen

Gekaufte Ware ist mangelhaft und der Verkäufer stellt sich quer

Eine Rechnung bleibt trotz Mahnung unbezahlt

Ein Handwerker hat schlecht gearbeitet, verlangt aber das volle Honorar

Gegen Sie wird eine Forderung erhoben, die Sie für unberechtigt halten

Ein Vertrag soll rückabgewickelt oder der Preis gemindert werden

Ein Schaden ist entstanden und die Versicherung zahlt nicht

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Goldene Waage als Sinnbild für das allgemeine Zivilrecht

INDIVIDUELLES
ARBEITSRECHT

Das individuelle Arbeitsrecht regelt alles, was zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt, vom Vertrag über die Abmahnung bis zur Kündigung. Ich vertrete beide Seiten.

Weshalb Mandanten kommen

Die Kündigung ist da und die Frist von drei Wochen läuft

Ein Aufhebungsvertrag liegt vor und soll geprüft werden

Eine Abmahnung ist in der Personalakte gelandet

Das Arbeitszeugnis enthält verdeckte Kritik

Über eine Abfindung soll verhandelt werden

Überstunden, Urlaub oder Lohn wurden nicht abgegolten

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Hände tippen auf einer Laptoptastatur, Sinnbild für das individuelle Arbeitsrecht

ERBRECHT &
SCHENKUNGSRECHT

Das Erbrecht regelt, was mit Vermögen geschieht, wenn ein Mensch stirbt, und wie sich der letzte Wille rechtlich durchsetzen lässt. Es betrifft ebenso Übertragungen zu Lebzeiten, etwa die Erbeinsetzung, das Vermächtnis, den Pflichtteil, die Ausschlagung einer Erbschaft, die vorweggenommene Erbfolge und Schenkungen zu Lebzeiten.

Weshalb Mandanten kommen

Ein Testament soll aufgesetzt oder geändert werden

Ein Angehöriger ist verstorben und der Nachlass muss geregelt werden

Der Pflichtteil soll geltend gemacht oder abgewehrt werden

Eine Erbengemeinschaft ist zerstritten

Eine Erbschaft soll wegen Schulden ausgeschlagen werden

Das Haus soll zu Lebzeiten auf die Kinder übergehen

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Übergabe eines Umschlags von Hand zu Hand, Sinnbild für Erbrecht und Schenkungsrecht

ABWEHR UND DURCHSETZUNG VON ANSPRÜCHEN

Ob eine Forderung gegen Sie erhoben wird oder Sie selbst etwas durchsetzen wollen: Ich prüfe die Rechtslage, verhandle außergerichtlich und vertrete Sie notfalls vor Gericht.

Weshalb Mandanten kommen

Eine offene Forderung soll außergerichtlich durchgesetzt werden

Ein Mahnbescheid oder eine Klage ist zugestellt worden

Eine Forderung droht zum Jahresende zu verjähren

Ein Urteil oder Titel soll vollstreckt werden, etwa durch Pfändung

Eine unberechtigte Forderung soll abgewehrt werden

Nach einem Unfall verweigert die Versicherung die Zahlung

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Mann im Anzug mit Armbanduhr, Sinnbild für die Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen

MIET-/PACHTRECHT

Das Mietrecht betrifft Vermieter und Mieter gleichermaßen, von der Mieterhöhung über die Betriebskosten bis zur Kündigung. Für Pachtverhältnisse gilt Entsprechendes.

Weshalb Mandanten kommen

Eine Mieterhöhung soll geprüft oder abgewehrt werden

Die Betriebskostenabrechnung ist fehlerhaft

Eine Kündigung oder Eigenbedarfskündigung liegt vor

Die Kaution wird nach dem Auszug nicht zurückgezahlt

Mängel in der Wohnung rechtfertigen eine Mietminderung

Ein Miet- oder Pachtvertrag soll rechtssicher gestaltet werden

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Hauseingang mit zwei Wohnungstüren, Sinnbild für Miet- und Pachtrecht

VERTRAGSRECHT

Das Vertragsrecht befasst sich mit dem Zustandekommen, der Ausgestaltung und der Beendigung von Verträgen. Es gilt Vertragsfreiheit, doch je nach Vertragsart schreibt das Gesetz Form und Inhalt vor.

Weshalb Mandanten kommen

Ein Vertragsentwurf soll vor der Unterschrift geprüft werden

Ein Kauf- oder Werkvertrag soll rechtssicher aufgesetzt werden

Der Vertragspartner erfüllt seine Pflichten nicht

Ein Vertrag soll gekündigt oder rückabgewickelt werden

Allgemeine Geschäftsbedingungen sollen erstellt oder geprüft werden

Über die Auslegung einer Vertragsklausel besteht Streit

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Hand unterschreibt ein Schriftstück, Sinnbild für das Vertragsrecht

GRUNDSTÜCKSRECHT

Das Grundstücksrecht regelt Erwerb, Veräußerung, Belastung und Verwaltung von Grundstücken sowie die Rechte und Pflichten des Eigentümers.

Weshalb Mandanten kommen

Ein Grundstück oder eine Wohnung wird gekauft oder verkauft

Ein Wegerecht oder eine Grunddienstbarkeit soll gesichert werden

Eine Grundschuld soll bestellt oder gelöscht werden

Über den Grenzverlauf zum Nachbargrundstück besteht Streit

Bauträgervertrag oder Teilungserklärung sollen geprüft werden

Ein Nießbrauch oder Wohnrecht soll eingetragen werden

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Wohnhaus mit Garten, Sinnbild für das Grundstücksrecht

RESTITUTIONSRECHT

Das Restitutionsrecht befasst sich mit der Rückgabe und Entschädigung entzogenen Vermögens, insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 sowie aus Enteignungen in der DDR zwischen 1949 und 1989.

Weshalb Mandanten kommen

Ein Grundstück in den neuen Bundesländern soll zurückübertragen werden

Ein Bescheid des Vermögensamtes soll geprüft oder angefochten werden

Erben machen Ansprüche nach dem Vermögensgesetz geltend

Für entzogenes Vermögen wird eine Entschädigung beantragt

Ansprüche wegen verfolgungsbedingt entzogenen Eigentums sind zu klären

Alte Eigentumsverhältnisse müssen im Grundbuch geklärt werden

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Richterhammer auf einem Tisch, Sinnbild für das Restitutionsrecht

GRUNDBUCHRECHT

Ohne Eintragung ins Grundbuch wechselt kein Grundstück den Eigentümer. Das Grundbuchrecht regelt, wie diese Eintragung zustande kommt, von der Einigung der Beteiligten bis zur Eintragung durch das Grundbuchamt (§ 873 BGB).

Weshalb Mandanten kommen

Nach einem Erbfall soll das Grundbuch berichtigt werden

Eine Auflassungsvormerkung soll eingetragen werden

Eine abgelöste Grundschuld soll gelöscht werden

Ein Wohnrecht oder eine Dienstbarkeit soll gelöscht werden

Der Grundbuchauszug enthält veraltete oder unklare Eintragungen

Nach einer Scheidung ändern sich die Eigentumsverhältnisse

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Grüne Felder und Wiesen, Sinnbild für das Grundbuchrecht

ALLE NOTAR-
DIENSTLEISTUNGEN

Als Notar beurkunde ich Verträge und Erklärungen, beglaubige Unterschriften und Abschriften und sorge dafür, dass Vereinbarungen rechtssicher und für alle Beteiligten nachvollziehbar zustande kommen.

Weshalb Mandanten kommen

Ein Immobilienkaufvertrag muss beurkundet werden

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sollen errichtet werden

Ein Testament oder Erbvertrag soll notariell errichtet werden

Eine GmbH wird gegründet oder Geschäftsanteile werden übertragen

Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird geschlossen

Unterschriften oder Abschriften müssen beglaubigt werden

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Füllfederhalter auf einem Schriftstück, Sinnbild für notarielle Beurkundungen