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ALLGEMEINES
ZIVILRECHT

Das Allgemein Zivilrecht findet seine Rechtsquelle im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetz Buch (BGB) und seinen Nebengesetzen und begegnet jeder Person in alltäglichen Lebenssituationen, (sei es z.B. beim Kauf des neuen Autos oder Fernsehers oder bei der Rückgabe eines gekauften Artikels). Überdies betrifft es bspw. auch die rechtliche Abwicklung bei Mängeln einer Kaufsache o. Vertrages, die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.

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INDIVIDUELLES
ARBEITSRECHT

Wie aus dem Begriff bereits zu erkennen, umfasst das individuelle Arbeitsrecht sämtliche Regelungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen.

Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts, welches sich mit der Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber befasst, stehe ich ihnen in Rechtsfragen gerne zur Verfügung. 

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ERBRECHT &
SCHENKUNGSRECHT

Das Erbrecht klärt grundsätzlich die Rechtsfragen und Probleme, die mit dem Ableben eines Menschen einhergehen (z.B. mit der rechtlichen und tatsächlichen Umsetzung des letzten Willens). Dabei betrifft es sowohl die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten als auch von Todeswegen. Es beschäftigt sich mit bspw.: 

- der Erbeinsetzung
- der Vermächtnisanordnung
- der Geltendmachung eines Anspruchs auf den Pflichtanteil
- der Geltendmachung bzw. Abwehr eines Erbes (Ausschlagung)
- der Geltendmachung eines Testaments
- der vorweggenommenen Erbfolge
- Schenkungen zu Lebszeiten

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ABWEHR UND DURCHSETZUNG VON ANSPRÜCHEN

Ich biete Ihnen eine effiziente Verteidigung gegen Rechtsansprüche.

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MIET-/PACHTRECHT

Behandelt Probleme, die bei Beteiligung an einem Miet- o. Pachtvertrag beim Mieter oder Vermieter oder Pächter oder Verpächter anfallen können. 

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VERTRAGSRECHT

Befasst sich u.a. mit der Entstehung, der korrekten Ausformung und der Auflösung jeglicher Vertragsarten. Zwar gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit, allerdings gibt es je nach Regelungsinhalt und Art des Vertrages gesetzliche Vorgaben (wie bspw. Formvorschriften, inhaltliche Klauseln usw.) deren Nichteinhaltung Probleme bereiten kann. 

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GRUNDSTÜCKSRECHT

Das Grundstücksrecht befasst sich u.a. mit allen Fragen in Bezug auf den Erwerb, der Veräußerung, der Belastung, der Verwaltung von Grundstücken, sowie mit den Rechten und Pflichten des Eigentümers.

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RESTITUTIONRECHT

Das Restitutionsrecht befasst sich wie bereits der Begriffsdefinition der Restitution zu entnehmen ist, mit der Wiederherstellung und Wiedergutmachung. Dabei geht es um die Restitution von Vermögen, (und in diesem Zusammenhang) also um die Rückgabe oder Abgeltung von entzogenem Sach- & Grundbesitz (welcher insbesondere in der Zeit von 1933 bis 1945 durch die Nationalisten oder zur Zeit der DDR von 1949 bis 1989 enteignet oder unter staatliche Verwaltung gestellt wurde). 

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GRUNDBUCHRECHT

Gemäß § 873 Abs. 1 BGB ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt. Dabei regelt das Grundbuchrecht letztlich das „Wie“ der Erfüllung der Eintragsnotwendigkeit.

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ALLE NOTAR-
DIENSTLEISTUNGEN

Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Er/Sie ist auch für die Hinterlegung von Geld und Kostbarkeiten zuständig.

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