TEL: 030 20 60 88 97

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN & DIE ANTWORTEN

Wie viel Kosten sie?

Grundsätzlich stehen zwei Vergütungsmodelle zur Verfügung: Eine Abrechnungnach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Vergütungsvereinbarungenzwischen Anwalt und Mandant (Honorarvereinbarungen, z.B. als Pauschalen oderAbrechnung nach Stundensätzen).

Haben sie Mandantenparkplätze?

Nein, allerdings liegt die Kanzlei in unmittelbarer Nähe zu öffentlichenVerkehrsmitteln und es lassen sich in den Seitenstraßen Parkmöglichkeiten finden.

Darf ein Anwalt einen Mandanten ablehnen?

Grundsätzlich liegt es im freien Ermessen des Rechtsanwalts, ob er ein ihmangetragenes Mandat annimmt oder ablehnt. In der Praxis wird er davon jedoch nurselten gebrauch machen.

Unterliegt ein Anwalt der Schweigepflicht?

Grundsätzlich sind Anwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sofernsie nicht vom Mandanten oder durch Recht und Gesetz von ihrerVerschwiegenheitspflicht befreit werden. Dabei gilt die Verschwiegenheit über dasMandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die dem Rechtsanwalt inAusübung seines Berufes bekannt geworden sind.

Welche Unterlagen benötigt ein Anwalt?

Alle Unterlagen, die für den jeweiligen Sachverhalt wichtig sind (dies kann z. B.ein Mietvertrag, Arbeitsvertrag etc. sein) am besten mit einer kurzenSachverhaltsschilderung sowie die Daten der Rechtschutzversicherung.

Wie kann ich mit ihnen Kontaktaufnehmen?

Für die Vereinbarung eines Ersttermins rufen sie bitte in meiner Kanzlei an, undlassen sich einen Termin geben.