
Grundsätzlich stehen zwei Vergütungsmodelle zur Verfügung: eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Vergütungsvereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant (Honorarvereinbarungen, z. B. als Pauschale oder Abrechnung nach Stundensätzen).
Nein, allerdings liegt die Kanzlei in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln und es lassen sich in den Seitenstraßen Parkmöglichkeiten finden.
Grundsätzlich liegt es im freien Ermessen des Rechtsanwalts, ob er ein ihm angetragenes Mandat annimmt oder ablehnt. In der Praxis wird er davon jedoch nur selten Gebrauch machen.
Grundsätzlich sind Anwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sofern sie nicht vom Mandanten oder durch Recht und Gesetz von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit werden. Dabei gilt die Verschwiegenheit über das Mandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind.
Alle Unterlagen, die für den jeweiligen Sachverhalt wichtig sind (dies kann z. B. ein Mietvertrag oder ein Arbeitsvertrag sein), am besten mit einer kurzen Sachverhaltsschilderung sowie die Daten der Rechtsschutzversicherung.
Für die Vereinbarung eines Ersttermins rufen Sie bitte in meiner Kanzlei an und lassen sich einen Termin geben.