Grundsätzlich stehen zwei Vergütungsmodelle zur Verfügung: Eine Abrechnungnach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Vergütungsvereinbarungenzwischen Anwalt und Mandant (Honorarvereinbarungen, z.B. als Pauschalen oderAbrechnung nach Stundensätzen).
Nein, allerdings liegt die Kanzlei in unmittelbarer Nähe zu öffentlichenVerkehrsmitteln und es lassen sich in den Seitenstraßen Parkmöglichkeiten finden.
Grundsätzlich liegt es im freien Ermessen des Rechtsanwalts, ob er ein ihmangetragenes Mandat annimmt oder ablehnt. In der Praxis wird er davon jedoch nurselten gebrauch machen.
Grundsätzlich sind Anwälte zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sofernsie nicht vom Mandanten oder durch Recht und Gesetz von ihrerVerschwiegenheitspflicht befreit werden. Dabei gilt die Verschwiegenheit über dasMandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die dem Rechtsanwalt inAusübung seines Berufes bekannt geworden sind.
Alle Unterlagen, die für den jeweiligen Sachverhalt wichtig sind (dies kann z. B.ein Mietvertrag, Arbeitsvertrag etc. sein) am besten mit einer kurzenSachverhaltsschilderung sowie die Daten der Rechtschutzversicherung.
Für die Vereinbarung eines Ersttermins rufen sie bitte in meiner Kanzlei an, undlassen sich einen Termin geben.